Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 711
Betreff: Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä Zu 1) Die für den Bereich "Rebstock Nordost" vorgesehene Kita Nr. 4 bleibt weiterhin für das Erdgeschoss des Wohngebäudes 6.1-Süd (ca. 50 Wohneinheiten ohne Kita) vorgesehen, um die schon bestehenden Erschließungssysteme möglichst effizient zu nutzen. Falls die erforderlichen Verkehrssicherungspflichten zu einem Eingriff in den Rebstockwald von mehr als 0,38 ha führen würden, soll die Kita an einem anderen Standort innerhalb des Plangebietes realisiert werden. Zu 2) Die Bestimmung der bedarfsgerechten Kitagröße erfolgt zu gegebener Zeit über das Stadtschulamt. Die Kita südlich der Seniorenresidenz (= Kita Nr. 2) ist zurzeit bereits im Bau. Zu 3) Die Taktzahl der Straßenbahnlinie 17, die in der Leonardo-da-Vinci-Allee endet, ist mit dem Winterfahrplan 2017/18 in den Hauptverkehrszeiten erhöht worden. Eine Untersuchung der Verlängerungsmöglichkeiten der U 5 erfolgt demnächst im Zusammenhang mit dem neuen Projekt "Römerhof". Zu 4) Der Anteil geförderter Wohnungsbau (mindestens 30 % an den neu zu errichtenden Wohnungen) geht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zurück. Er wird in einem städtebaulichen Vertrag, der zurzeit mit den Hochbauinvestoren verhandelt wird, festgeschrieben. Die geförderten Wohnungen werden über das Gebiet verteilt. Zu 5) Die Anregungen und Bedenken der "Träger öffentlicher Belange" befinden sich derzeit in der Abstimmungs- und Präzisierungsphase, welche mit Fachgutachten unterlegt wird. Voraussichtlich im Spätsommer 2018 erfolgt die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes. Dann wird es eine weitere Informations- und Diskussionsveranstaltung mit dem Ortsbeirat geben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. April 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme.