Abschrägung des Bordsteins am Günter-Vogt-Ring
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2010, ST 710
Betreff:
Abschrägung des Bordsteins am Günter-Vogt-Ring
Die Homburger Landstraße in Höhe der Zufahrt zum Günter-Vogt-Ring befindet sich als Teil der Landesstraße L 3003 nicht in der Vermögensverwaltung der Stadt Frankfurt, sondern in der des Landes Hessen. Dies wurde bereits mit der Stellungnahme ST 1091 vom 27.07.2009 zur OM 3407 zum Ausdruck gebracht.
Der Magistrat wird das zuständige Hessische Amt für Straßen- und Verkehrswesen nochmals bitten, die zugesagte Beseitigung der durch Werksaufbrüche verursachten Absenkung zu veranlassen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2010OFOF 324/15Abschrägung des Bordsteins am Günther-Vogt-RingOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. März 2010VV 1255Abschrägung des Bordsteins am Günther-Vogt-RingAnfrage
- 19. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 710Abschrägung des Bordsteins am Günter-Vogt-RingStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab