Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf (Altenwohnungen)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 708
Betreff: Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf (Altenwohnungen) Dem Magistrat liegt ein Antrag auf Bauvorbescheid vor, mit dem insbesondere geprüft werden soll, ob die Einrichtung zur Unterbringung dort planungsrechtlich zulässig ist. Antragsteller ist das Deutsche Rote Kreuz. Nur das Deutsche Rote Kreuz kann den Antrag zurückziehen, nicht der Magistrat der Stadt Frankfurt. Grundsätzlich hat der Magistrat bzw. die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der bestehenden Gesetze eine Aufnahmeverpflichtung für Asylbewerber. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, werden Träger der freien Wohlfahrtspflege, aber auch Wohnungsbaugesellschaften und private Anbieter gebeten, entsprechenden Wohnraum und Unterkunftsplätze zu schaffen. Dazu finden auch Gespräche mit dem Magistrat statt, der grundsätzlich das Vorhaben des Deutschen Roten Kreuzes begrüßt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2016OMOM 4935Bebauungsplan Nr. 687 – Harheim-Süd hier: Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf (Altenwohnungen)Direktanregung
- 21. Januar 2016OFOF 235/14B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd hier: Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf (Altenwohnungen)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 708Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf (Altenwohnungen)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab