Künftige Abbiegespur zur A 661 auf der Friedberger Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 705
Betreff: Künftige Abbiegespur zur A 661 auf der Friedberger Landstraße Zu Frage 1: Im Rahmen der bereitgestellten Planungsmittel wurden die Planungen für die zusätzliche Fahrspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts in 2012 aufgenommen. Zu Frage 2: Es wird angestrebt, ein Planfeststellungsverfahren zu vermeiden und beim Entschei-dungsträger (Hessen Mobil als obere Straßenbaubehörde) durch Antragstellung ein Entfallen der Planfeststellung zu erwirken. Hierzu sind zahlreiche Gutachten erforderlich, die noch in Auftrag gegeben und erstellt werden müssen. Daher ist der Zeitpunkt zur Realisierung der oben genannten Baumaßnahme noch nicht absehbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2011STST 190Abbiegespur auf der Friedberger LandstraßeStellungnahme
- 12. November 2012OFOF 345/10Künftige Abbiegespur zur A661 auf der Friedberger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2013VV 603Künftige Abbiegespur zur A661 auf der Friedberger LandstraßeAnfrage
- 17. Mai 2013Sie sind hierSTST 705Künftige Abbiegespur zur A 661 auf der Friedberger LandstraßeStellungnahme
- 5. Januar 2014OFOF 558/10Künftige Abbiegespur zur Bundesautobahn A661 auf der Friedberger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2014OMOM 2799Künftige Abbiegespur zur Bundesautobahn A 661 auf der Friedberger LandstraßeDirektanregung
- 11. April 2014STST 521Künftige Abbiegespur zur Bundesautobahn A 661 auf der Friedberger LandstraßeStellungnahme
- 26. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 173 WochenSTST 697Künftige Abbiegespur zur Bundesautobahn A 661 auf der Friedberger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab