Erarbeiten eines Rahmenplanes für das Mertonviertel
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Erarbeitung eines Rahmenplans für das Mertonviertel, um den Ist-Zustand zu analysieren und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Im zweiten Quartal 2020 sollen städtische Ämter und Behörden in den Prozess einbezogen werden, um einen Entwurf zu erstellen, der den Bürgern und dem Ortsbeirat vorgestellt wird.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Aktuell stellt der Magistrat - Stadtplanungsamt - alle vorhandenen und städtebaulich relevanten Informationen zusammen, mit denen der Ist-Zustand des Rahmenplangebiets analysiert und seine Stärken, Schwächen und bereits erkennbare Entwicklungsmöglichkeiten dargestellt werden können. Im zweiten Quartal 2020 sollen, in Anlehnung an die frühzeitige Beteiligung in Bebauungsplanverfahren, zunächst ergänzende Informationen und Anregungen der städtischen (Fach-) Ämter und Behörden eingeholt werden. Auf der Grundlage aller dann vorhandener Informationen möchte der Magistrat den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat einen Entwurf des Rahmenplans mit ersten Zielvorschlägen vorstellen und um Ihre Anregungen zur Weiterentwicklung des Entwurfs bitten, um diese dann in die Erarbeitung des endgültigen Rahmenplans einfließen zu lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2017STST 2428Wohnraumpotenziale im Ortsbezirk 8 - Leerstände im Mertonviertel ermittelnStellungnahme
- 14. November 2019OFOF 506/8Erarbeiten eines Rahmenplanes für das MertonviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Dezember 2019VV 1517Erarbeiten eines Rahmenplanes für das MertonviertelAnfrage
- 14. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 121 WochenSTST 692Erarbeiten eines Rahmenplanes für das MertonviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab