Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Sonnentaustraße, Höhe Kindergarten "Eddys Burg"
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010,ST 687
Betreff:Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Sonnentaustraße, Höhe Kindergarten "Eddys Burg"Der im Rahmen der Schulwegsicherung für die Albert-Schweitzer-Schule in der Sonnentaustraße an der Einmündung Berkersheimer Weg eingerichtete Fußgängerüberweg bietet ebenfalls den Kindern von "Eddys Burg“ einen sicheren Weg. Darüber hinaus sind beiderseits des Kindergartens die Symbole "Kinder“ auf der Fahrbahn der Tempo-30-Zone markiert.Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat zwar keine Notwendigkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle, ein entsprechendes Votum des Ortsbeirats vorausgesetzt, wäre jedoch die Anbringung von Asphaltschwellen möglich, um die Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung zu gewährleisten.Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2010OFOF 897/10Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Sonnentaustraße, Höhe Kindergarten .Eddys Burg.Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 2. Februar 2010OMOM 3897Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Sonnentaustraße, Höhe Kindergarten „Eddys Burg“Direktanregung
- 12. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 687Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Sonnentaustraße, Höhe Kindergarten "Eddys Burg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab