Schaffung eines Fußgängerüberwegs Ecke Lurgiallee / Olof-Palme-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 685
Betreff:
Schaffung eines Fußgängerüberwegs Ecke Lurgiallee / Olof-Palme-Straße
Die Örtlichkeit wurde im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins zusammen mit der Polizei überprüft.
Die Schaffung eines zusätzlichen Fußgängerüberweges an der gewünschten Stelle ist aus folgenden Gründen nicht möglich:
Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dürfen Fußgängerüberwege auf bevorrechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt nicht angelegt werden. Die Olof-Palme-Straße ist eine bevorrechtigte Straße und am vorgeschlagenen Standort geht diese Straße in einer abknickenden Vorfahrt in die Lurgiallee über.
Zudem sehen die Richtlinien Mindestentfernungen für die Erkennbarkeit und Sicht vor Fußgängerüberwegen vor. Bei einer Kfz-Geschwindigkeit von 30 km/h, welche in diesem Abschnitt der Olof-Palme-Straße vorliegt, müsste der Überweg aus einer Mindestentfernung von 50 m sichtbar sein. Auf Grund der Kurve ist dies nicht der Fall.
Aus diesen Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2010OFOF 570/8Schaffung eines Fußgängerüberwegs Ecke Lurgiallee/Olof-Palme-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Februar 2010OMOM 3946Schaffung eines Fußgängerüberwegs Ecke Lurgiallee/Olof-Palme-StraßeDirektanregung
- 12. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 685Schaffung eines Fußgängerüberwegs Ecke Lurgiallee / Olof-Palme-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab