Wird der Bunker Friedberger Anlage zur Gedenkstätte umgebaut?
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 683
Betreff: Wird der Bunker Friedberger Anlage zur Gedenkstätte umgebaut? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat verhandelt bereits seit Februar 1990 intensiv über die Überlassung des Bunkers mit Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel, die Liegenschaft künftig als Gedenkstätte für die Opfer der Shoah zur Verfügung stellen zu können. Leider haben die Erwerbsbemühungen bisher noch nicht zum Erfolg geführt. Nach jüngsten Sachstandsmitteilungen seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird zurzeit ein Wertgutachten über die Liegenschaft erstellt. Nach dessen Fertigstellung sollen die Konditionen für eine Überlassung der Bunkerliegenschaft bekannt gegeben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Mai 2011 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3636 — Direktanregung vom 29. September 2009.