Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 679
Betreff: Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegeben Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die erforderlichen Abstimmungen mit Hessen Mobil als zu beteiligende Landesbehörde sind noch nicht abgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2018OFOF 473/2Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2018OFOF 480/2Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66Ortsbeiratsantrag · SPD, Piraten
- 22. Januar 2018OMOM 2640Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66Direktanregung
- 3. April 2018Sie sind hierSTST 679Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66Stellungnahme
- 8. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1976Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab