Zwei weitere Container für Klassenräume in der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Notwendigkeit, zwei weitere Container für Klassenräume an der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim bereitzustellen. Aufgrund baulicher Einschränkungen und der Grundstücksverhältnisse ist eine Erweiterung der Schule nicht möglich, weshalb der zukünftige Bedarf durch die Verlagerung auf umliegende Schulen gedeckt werden soll.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Robert-Schumann-Schule wurde bereits 2018 auf bauliche Erweiterungsmöglichkeiten geprüft. Abgesehen von der mittlerweile zu Lasten des Schulhofes umgesetzten Holzmodulanlage ist aufgrund der engen Grundstücksverhältnisse keine bauliche Erweiterung realisierbar. Die Möglichkeit der Aufstockung des Provisoriums ist aus baulichen und nachbarrechtlichen Gründen in keinem Fall kurzfristig möglich und kann generell nicht zugesichert werden.
Die Deckung des zukünftigen Bedarfes soll deshalb durch die Verlagerung auf andere umliegende Schulen erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2023OFOF 334/8Zwei weitere Container für Klassenräume in der Robert-Schumann-Schule in HeddernheimOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
- 21. September 2023OAOA 394Zwei weitere Container für Klassenräume in der Robert-Schumann-Schule in HeddernheimAnregung
- 22. November 2023OFOF 362/8Außenstelle der Robert-Schumann-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Dezember 2023OMOM 4912Außenstelle der Robert-Schumann-SchuleDirektanregung
- 8. April 2024Sie sind hierSTST 676Zwei weitere Container für Klassenräume in der Robert-Schumann-Schule in HeddernheimStellungnahme
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1028Außenstelle der Robert-Schumann-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab