"Berkersheim-Süd/Preungesheim-Nord" statt "Berkersheim-Ost"
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Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 669
Betreff: "Berkersheim-Süd/Preungesheim-Nord" statt "Berkersheim-Ost" Das Baugebiet Berkersheim Ost ist seit Langem im RegFNP als Wohnbaufläche dargestellt. Das heißt, dass für diese Fläche bereits auf der Stufe der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) eine Prüfung hinsichtlich der grundsätzlichen Eignung für eine Wohnnutzung durchgeführt worden ist. Dies ist bei Berkersheim - Süd nicht der Fall, dort gibt es keine dargestellte Wohnbaufläche. Die Eignung von Berkersheim - Süd als Wohnbaufläche wird im Rahmen des ISTEK (integriertes Stadtentwicklungskonzept) ebenfalls untersucht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Dezember 2015BB 452„Berkersheim-Süd/Preungesheim“ statt „Berkersheim-Ost“Magistratsbericht
- 31. Januar 2016OFOF 932/10„Berkersheim-Süd/Preungesheim“ statt „Berkersheim-Ost“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Februar 2016OAOA 716„Berkersheim-Süd/Preungesheim-Nord“ statt „Berkersheim-Ost“ Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 452Anregung
- 31. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 669"Berkersheim-Süd/Preungesheim-Nord" statt "Berkersheim-Ost"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab