Höchst: Parkplatzmarkierungen in der Thiotmannstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 659
Betreff: Höchst: Parkplatzmarkierungen in der Thiotmannstraße Vor Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereiches in der Thiotmannstraße wurde die Branddirektion und die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) angehört. Die Branddirektion sieht bei einseitigem Parken keine Gewährleistung mehr für das Befahren mit Rettungs- und Löschfahrzeugen. Die FES erklärte ebenfalls, dass im Falle von eingerichteten Parkplätzen keine Leerungen in der Thiotmannstraße erfolgen könnten. Der Magistrat bedauert daher, dass er der Anregung, Parkplätze in der Thiotmannstraße einzurichten, nicht entsprechen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2017OFOF 575/6Höchst: Parkplatzmarkierungen in der ThiotmannstraßeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 16. Januar 2018OMOM 2589Höchst: Parkplatzmarkierungen in der ThiotmannstraßeDirektanregung
- 26. März 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 659Höchst: Parkplatzmarkierungen in der ThiotmannstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab