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Gedenktafel am Bahnhof "Mainkur"

Vorlagentyp: STMagistrat
292 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Genehmigung zur Anbringung einer Gedenktafel am Bahnhof Mainkur eingeholt. Die Tafel wird auf einer Stele in einer Grünfläche neben dem Gebäude angebracht. Die Kosten werden gemeinsam vom Magistrat und dem Ortsbeirat 11 getragen.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Genehmigung des Hauseigentümers zur Anbringung einer Informationstafel am Bahnhof Mainkur eingeholt. Demnach darf die Tafel nicht am Gebäude angebracht werden, es wurde sich aber auf die kleine Grünfläche geeinigt, die sich links neben dem Gebäude am Durchgang zu den Gleisen befindet. Im Einvernehmen mit dem OBR 11 soll die Tafel auf einer Stele/Sockel angebracht werden. Es wurden verschiedene Angebote eingeholt, wovon das der Firma Ludwig Zentgraf GmbH am kostengünstigsten war. Der Magistrat sowie der Ortsbeirat 11 werden die Kosten gemeinsam tragen. Das Kulturamt hat bereits die Firma Ludwig Zentgraf GmbH mit der Umsetzung der Arbeiten beauftragt. Der Entwurf der Tafel, mit dem vorgeschlagenen Text des Instituts für Stadtgeschichte wird vor der Produktion mit dem Ortsbeirat 11 abgestimmt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. August 2015OFOF 342/11Wiederanbringung der entfernten Gedenktafel am Bahnhof MainkurOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 7. September 2015OMOM 4380Wiederanbringung der entfernten Gedenktafel am Bahnhof MainkurDirektanregung
  3. 21. Dezember 2015STST 1801Wiederanbringung der entfernten Gedenktafel am Bahnhof MainkurStellungnahme
  4. 25. Januar 2021OIBOIB 512Gedenktafel am Bahnhof „Mainkur“Budget-Initiative
  5. 12. März 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 292 Wochen
    STST 653Gedenktafel am Bahnhof "Mainkur"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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