Akustische Ampelanlagen in Bockenheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651
Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Die Punkte drei bis fünf sind bereits umgesetzt. Der Zeitpunkt der Ausrüstung der anderen Standorte mit akustischen Blindensignalen wird nach der Dringlichkeit und der hierfür bereitstehenden finanziellen Mittel festgelegt. Eine Priorisierung wird in Absprache mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund (BSBH) vorgenommen und laufend fortentwickelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2015OFOF 845/2Akustische Ampelanlagen in BockenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2016OMOM 4887Akustische Ampelanlagen in BockenheimDirektanregung
- 18. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 651Akustische Ampelanlagen in BockenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab