Parkverbot in Kreuzungsbereichen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, im Kreuzungsbereich Ganghoferstraße/Klaus-Groth-Straße Parkwinkel zu markieren, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. In anderen Bereichen wird die bestehende Parkgebotsbeschilderung aktualisiert, da die Parkordnung dort bereits eingehalten wird.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass im Kreuzungsbereich Ganghoferstraße/Klaus-Groth-Straße Parkwinkel markiert werden. In den übrigen aufgeführten Bereichen wird die vorhandene Parkgebotsbeschilderung an die aktuellen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung angepasst. Weitere Markierungen werden seitens des Magistrats für nicht erforderlich erachtet, da die Parkordnung dort eingehalten wird. Im Einmündungsbereich Eschersheimer Landstraße/Ganghoferstraße wirken die dort vorhandenen taktilen Leitelemente unterstützend, diese Kurven-/Einmündungsbereiche nicht zu beparken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2019OFOF 724/9Parkverbot in KreuzungsbereichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2019OMOM 5545Parkverbot in KreuzungsbereichenDirektanregung
- 30. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 648Parkverbot in KreuzungsbereichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab