Erhöhung der Taktfrequenz der Buslinie 551
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Erhöhung der Taktfrequenz der Buslinie 551. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation im öffentlichen Nahverkehr ist eine Ausweitung des Fahrplans nicht möglich. Die Sicherung des bestehenden Angebots stellt bereits eine Herausforderung dar.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die derzeit angespannte finanzielle Situation im öffentlichen Nahverkehr lässt dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), in dessen Zuständigkeit die Buslinie 551 liegt, keinen Spielraum für Fahrplanausweitungen auf dieser Buslinie. Angesichts stetig steigender Kosten stellt allgemein bereits die Sicherung des bestehenden Fahrtangebots eine finanzielle Herausforderung dar. Das Platzangebot auf der Buslinie 551 entspricht zudem der derzeit bestehenden Nachfrage. Dies ist nicht selbstverständlich, da vielerorts mangels Finanzmitteln nicht auf die im Zusammenhang mit dem Deutschland-Ticket gestiegene Fahrgastnachfrage reagiert werden konnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2023OFOF 522/11Erhöhung der Taktfrequenz der Buslinie 551Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2023OMOM 4751Erhöhung der Taktfrequenz der Buslinie 551Direktanregung
- 8. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 639Erhöhung der Taktfrequenz der Buslinie 551Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab