Zerstörter Zaun zwischen dem Grundstück der Nassauischen Heimstätte (Walter-Kolb-Siedlung) und dem öffentlichen Weg zu den Häusern Homburger Landstraße auf der Höhe der Nr. 46 e-f
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 636
Betreff: Zerstörter Zaun zwischen dem Grundstück der Nassauischen Heimstätte (Walter-Kolb-Siedlung) und dem öffentlichen Weg zu den Häusern Homburger Landstraße auf der Höhe der Nr. 46 e-f Die Nassauische Heimstätte hat den Maschendrahtzaun in der Vergangenheit immer wieder zum Schutz ihrer Freifläche reparieren lassen. Dies erfolgte zuletzt im Jahr 2011 im Anschluss an die Modernisierung ihrer Gebäude. Inzwischen wurde der Zaun erneut durchtrennt und beschädigt. Als kurzfristige Maßnahme zur Gefahrenabwehr und Herstellung der Verkehrssicherheit hat die Nassauische Heimstätte die Entfernung des alten Zaunes inklusive der Betonpfosten veranlasst. Im nächsten Schritt ist die Erneuerung der Zaunanlage in stabiler Stabgitterausführung vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2012OFOF 168/10Zerstörter Zaun zwischen Grundstück der Nassauischen Heimstätte (Walter-Kolb-Siedlung) und öffentlichem Weg zu den Häusern Homburger Landstraße auf der Höhe Nr. 46 e-fOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. Februar 2012OMOM 867Zerstörter Zaun zwischen dem Grundstück der Nassauischen Heimstätte (Walter-Kolb-Siedlung) und dem öffentlichen Weg zu den Häusern Homburger Landstraße auf Höhe der Nr. 46 e-fDirektanregung
- 7. Mai 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 636Zerstörter Zaun zwischen dem Grundstück der Nassauischen Heimstätte (Walter-Kolb-Siedlung) und dem öffentlichen Weg zu den Häusern Homburger Landstraße auf der Höhe der Nr. 46 e-fStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab