Kreuzungsbereich Am Oberschlag/Im Hain
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 631
Betreff: Kreuzungsbereich Am Oberschlag/Im Hain Gemäß § 12 Absatz 1 und 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkante unzulässig. Eine Markierung von Sperrflächen kann aufgrund des Verbots der Überbeschilderung gemäß § 45 Absatz 9 StVO jedoch nur dort erfolgen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Die vom Ortbeirat angesprochenen Straßen Am Oberschlag und Im Hain sind Anliegerstraßen ohne Durchgangsverkehr. Bei einer Ortsbegehung im Februar 2016 wurde festgestellt, dass mit einer Straßenbreite von 5,50 Metern eine gute Sichtbeziehung in allen Richtungen gegeben ist. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2016OFOF 531/12Kreuzungsbereich „Am Oberschlag/Im Hain“Ortsbeiratsantrag · FDP
- 22. Januar 2016OMOM 4987Kreuzungsbereich Am Oberschlag/Im HainDirektanregung
- 18. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 631Kreuzungsbereich Am Oberschlag/Im HainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab