Aufnahme des Grabmals der Familie Hesse in die Liste der Ehrengräber
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2011, ST 631
Betreff: Aufnahme des Grabmals der Familie Hesse in die Liste der Ehrengräber Über die stadtgeschichtliche Bedeutung der Familie Hesse, besonders des Gründers der Heddernheimer Kupferwerke Hubert Hesse (1826-1908) bestehen keine Zweifel. Die Grabstätte kann allerdings nicht als Ehrengrab übernommen werden, da Hubert Hesse bereits vor mehr als 100 Jahren verstorben ist und damit keine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens aus jüngster Zeit ist. Somit kann auch keine Pflegearbeit durch das Grünflächenamt erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2010OFOF 655/8Pflege des Grabmals der Gebrüder Hesse auf dem Heddernheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. August 2010OMOM 4421Pflege des Grabmals der Familie Hesse auf dem Heddernheimer FriedhofDirektanregung
- 1. November 2010STST 1444Pflege des Grabmals der Familie Hesse auf dem Heddernheimer FriedhofStellungnahme
- 30. Januar 2011OFOF 740/8Aufnahme des Grabmals der Familie Hesse in die Liste der EhrengräberOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 17. Februar 2011OMOM 5027Aufnahme des Grabmals der Familie Hesse in die Liste der EhrengräberDirektanregung
- 12. April 2011Sie sind hierSTST 631Aufnahme des Grabmals der Familie Hesse in die Liste der EhrengräberStellungnahme
- 24. März 2013OFOF 309/8Pflege Grabmal Familie HesseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. April 2013VV 709Pflege Grabmal Familie HesseAnfrage
- 22. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 155 WochenSTST 1111Pflege Grabmal Familie HesseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab