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Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 62

Betreff: Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln Ob und in welchem Umfang auf den genannten Flächen Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden, ist dem Magistrat nicht bekannt. Die Pachtverträge der Stadt Frankfurt am Main enthalten folgende Regelung: "Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist auf unumgängliche Fälle und das unbedingt notwendige Maß zu beschränken." Derzeit gibt es unterschiedliche Auffassungen über das gesundheitliche Gefahrenpotential von Glyphosat. Der Wirkstoff bedarf bis Ende des Jahres 2015 europaweit einer neuen Zulassung. Erst kürzlich hat die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma Glyphosat sehr zum Bedauern des Magistrats als wahrscheinlich nicht krebserregend beurteilt. Letztlich entscheiden müssen am Ende die EU-Kommission und die EU-Staaten. Der Magistrat befürwortet ein generelles Verbot von Glyphosat; selber setzt die Stadt Frankfurt dieses Mittel nicht mehr ein. Direkt hat der Magistrat leider keine Einwirkungsmöglichkeit auf weitere Zulassungsverfahren von Glyphosat, ebenso auf den Einsatz des Mittels auf Frankfurter Stadtgebiet durch Dritte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. September 2015OFOF 1152/5Überprüfung der Verwendung von UnkrautvernichtungsmittelnOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 9. Oktober 2015OMOM 4623Überprüfung der Verwendung von UnkrautvernichtungsmittelnDirektanregung
  3. 11. Januar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 62Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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