Bürgersteigbreite bei Schrägparkplätzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 62
Betreff: Bürgersteigbreite bei Schrägparkplätzen Der Magistrat wird veranlassen, dass in den in der Anfrage benannten Straßenabschnitten Markierungen auf dem Gehweg angebracht werden, welche die räumliche Begrenzung der Stellplätze deutlich machen. Eine vergleichbare Situation in der südlichen Günthersburgallee konnte mit dieser Maßnahme nachhaltig bereinigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2014OFOF 629/3Bürgersteigbreite bei SchrägparkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2014VV 1102Bürgersteigbreite bei SchrägparkplätzenAnfrage
- 12. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 62Bürgersteigbreite bei SchrägparkplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab