Wilde (Sperr-) Müllablagerungen in den Siedlungen Niederrads endlich in den Griff bekommen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Problematik der wilden Müllablagerungen in Niederrad. Es wird darauf hingewiesen, dass es derzeit keine rechtliche Grundlage gibt, um Wohnungsbaugesellschaften zur Einrichtung von Sperrmüllkäfigen zu verpflichten. Ziel ist es, durch Informationsmaterial und Beratung die Bürger:innen zu sensibilisieren und die Ablagerungen zu reduzieren.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Derzeit gibt es keine rechtliche Grundlage, die Wohnungsbaugesellschaften zum Einrichten von sogenannten "Sperrmüllkäfigen" zu verpflichten.
Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der FES und den Wohnungsbaugesellschaften statt. Die FES bietet in diesem Zusammenhang eine kostenfreie Standplatzberatung an. Zusätzlich werden Bürger:innen mit Informationsmaterial und Flyern durch die FES für das Thema sensibilisiert.
Gem. § 12 Abs. 4 Abfallsatzung (AbfS) ist Sperrmüll sowohl in der Regel, als auch in der Siedlungsabfuhr, grundsätzlich auf dem Privatgrundstück auf ebener Fläche an einem für das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz - beispielsweise Vorgarten, Hauseingang, Toreinfahrt, Garagenvorplatz oder zentraler Sperrmüllsammelplatz - so bereitzustellen, dass der Transportweg für die Lademannschaft verkehrssicher ist und nicht mehr als 5 Meter beträgt sowie Durchgangsbreiten über 1,5 Meter sichergestellt sind. Wenn dies nicht möglich ist, kann der Sperrmüll an den festgelegten Abfuhrtagen frühestens am Nachmittag des Vortages ab 15.30 Uhr bis spätestens um 6.00 Uhr des Abfuhrtages auf dem Gehweg der öffentlichen Straße vor dem Grundstück, in nicht verkehrsbehindernder Weise, bereitgestellt werden.
Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbuße geahndet werden. Sofern sich aus den Ablagerungen Hinweise auf d. Verursacher:in ergeben oder Verursacher:innen bei der Ablagerung konkret angetroffen werden, ermittelt die Stadtpolizei und fertigt diesbezügliche Anzeigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2023OFOF 640/5Wilde (Sperr-)Müllablagerungen in den Siedlungen Niederrads endlich in den Griff bekommenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 27. Januar 2023OMOM 3464Wilde (Sperr-) Müllablagerungen in den Siedlungen Niederrads endlich in den Griff bekommenDirektanregung
- 6. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 629Wilde (Sperr-) Müllablagerungen in den Siedlungen Niederrads endlich in den Griff bekommenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab