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Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck)

Vorlagentyp: STMagistrat
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat bestätigt die bestehende Stellungnahme zur Sicherheit des Radverkehrs an der Eckenheimer Landstraße. Es wird auf die Notwendigkeit umfangreicher baulicher Maßnahmen hingewiesen, um die Sicherheit der Radfahrenden zu verbessern, da der aktuelle Schutzstreifen nicht als Radweg gilt und eine falsche Sicherheit suggeriert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818, hat weiterhin Bestand. Der vorhandene Schutzstreifen stellt keinen "Radweg" dar, sondern lediglich eine Teilseparation. Die Furt würde eine falsche Sicherheit suggerieren und, die rechtzeitige Wahrnehmung durch den Kfz-Verkehr wäre dabei fraglich. Seit vergangenem Jahr gilt es einen weiteren Aspekt in die Überlegungen einzubeziehen, denn in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wurde der Mindestüberholabstand von 1,50 Metern aufgenommen. Angesichts des Fahrbahnquerschnitts gilt dort nun ein Überholverbot. Eine Verbesserung der Radverkehrsführung lässt sich nur über umfangreiche bauliche und signaltechnische Maßnahmen realisieren und nicht nur durch Markierungen. So führt bereits der Rückstau des motorisierten Individualverkehrs an der Lichtsignalanlage dazu, dass den Radfahrenden die Zufahrt zum baulichen Radweg auf der Verkehrsinsel verstellt ist. Auch die angrenzenden Schienen der U-Bahn ab der Jahnstraße lassen keinen ausreichenden Spielraum für eine alternative Radverkehrsführung. Der Magistrat prüft aktuell, ob die Teilseparation durch den Schutzstreifen im Kontext zur StVO weiterhin Bestand haben kann. Gegebenenfalls ist eine eindeutige Darstellung einer Mischverkehrssituation notwendig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. März 2021 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 6986 — Direktanregung vom 30. November 2020.

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