Ampelanlage an der Kreuzung Nieder-Erlenbacher Stadtweg und Maßbornstraße hier: Rechtsabbieger aus Richtung Bonames u. a.
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 61
Betreff:
Ampelanlage an der Kreuzung Nieder-Erlenbacher Stadtweg und Maßbornstraße hier: Rechtsabbieger aus Richtung Bonames u. a.
Zu 1: Die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg wird, ähnlich wie vor dem Umbau, wieder verkehrsabhängig betrieben werden. Der Magistrat bedauert, dass die dazu notwendige Software erst in der 47. Kalenderwoche fertig gestellt und in das Steuergerät implementiert werden konnte. Seit Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen Steuerung werden die Freigabezeiten wieder an Hand der aktuellen Verkehrsbelastung gebildet. Unter anderem schaltet das Rechtsabbiegesignal im Rahmen der Verkehrsabhängigkeit nur bei einer Fußgängeranforderung auf Rot.
Zu 2: In Absprache mit dem Blindenbund Hessen wurden Bodenindikatoren installiert. Auf Blindenakustiken wurde verzichtet.
Zu 3: Der Umbau der Lichtsignalanlage erfolgte im Zuge der Ertüchtigung der Radverkehrsanlage Harheim - Nieder-Erlenbach. Die Umgestaltung des o. g. Knotens in einen Kreisverkehrsplatz würde für die querenden Radfahrer eine Verschlechterung gegenüber der signalisierten Querung darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2011OFOF 32/14Ampelanlage an der Kreuzung Nieder-Erlenbacher Stadtweg und Maßbornstraße hier: Rechtsabbieger aus Richtung Bonames u. a.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. September 2011OMOM 264Ampelanlage an der Kreuzung Nieder-Erlenbacher Stadtweg und Maßbornstraße hier: Rechtsabbieger aus Richtung Bonames u. a.Direktanregung
- 9. Januar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 61Ampelanlage an der Kreuzung Nieder-Erlenbacher Stadtweg und Maßbornstraße hier: Rechtsabbieger aus Richtung Bonames u. a.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab