Bebauungsoption im Bereich Berkersheimer Weg 102
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 615
Betreff: Bebauungsoption im Bereich Berkersheimer Weg 102 Bei den Flurstücken 9/1 und 15, Flur 1, Berkersheimer Weg 102, handelt es sich um Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches. Demnach sind nur privilegierte Vorhaben wie z. B. landwirtschaftliche Nutzungen zulässig. Allgemeine Wohnnutzungen wie auch Studentenwohnungen sind im Außenbereich nicht genehmigungsfähig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2017OFOF 413/10Bebauungsoption im Bereich Berkersheimer Weg 102Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2017VV 698Bebauungsoption im Bereich Berkersheimer Weg 102Anfrage
- 16. März 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 615Bebauungsoption im Bereich Berkersheimer Weg 102Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab