Flohmarkt
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2010, ST 614
Betreff:
Flohmarkt
Seit 01. November 2008 wird der Frankfurter Flohmarkt am Schaumainkai und an der Lindleystraße durch die städtische Tochtergesellschaft HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH eigenverantwortlich und auf eigenes wirtschaftliches Risiko durchgeführt. Dabei wird den Vorgaben des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.08.2008, § 4402, hinsichtlich der Ausgestaltung des Marktes gefolgt. Im Übrigen entspricht die Entwicklung beider Marktstandorte den ursprünglichen Annahmen. Die HFM beabsichtigt, den Frankfurter Flohmarkt bis auf Weiteres weiter zu betreiben.
Zu 1.) Für Werbemaßnahmen (Werbekosten, Inserate, Repräsentationen, Flyer, etc.) und Anschubbemühungen zur Etablierung des Flohmarktstandortes am Osthafen/Lindleystrasse hat die HFM bisher ca. EUR 42.000 verausgabt.
Zu 2.) Die Einnahmen aus Standmieten für den Zeitraum 01. November 2008 bis 31. Dezember 2009 am Osthafen betragen ca. EUR 106.000.
Zu 3.) Die Anzahl der Flohmarktbesucher war bei der Neuregelung des Flohmarktes kein entscheidungsrelevantes Kriterium. Entsprechende Erhebungen fanden daher nicht statt.
Zu 4.) Ausgaben für Werbemaßnahmen waren stets darauf ausgerichtet, den neuen Flohmarktstandort am Osthafen bekannt zu machen. Werbekosten, die ausschließlich dem Standort am Museumsufer zuzuordnen wären, sind nicht entstanden.
Zu 5.) Die Einnahmen aus Standmieten für den Zeitraum 01. November 2008 bis 31. Dezember 2009 am Museumsufer betragen EUR 285.000.
Zu 6.) siehe Ziffer 3.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2009OFOF 978/5FlohmarktOrtsbeiratsantrag · FAG
- 15. Januar 2010VV 1194FlohmarktAnfrage
- 29. April 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 614FlohmarktStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab