Verlegung des Straßenverkehrsschilds "Tempo-30-Zone"
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 610
Betreff: Verlegung des Straßenverkehrsschilds "Tempo-30-Zone" Ein Versetzen des Zonenschildes um ca. 200 m und damit weit außeraußerhalb der Wohnbebauung würde den Intentionen der Straßenverkehrsordnung widersprechen, Tempo 30-Zonen in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrraddichte einzurichten. Um gleichwohl der Intention der Anregung zu entsprechen, wird eine optische Tempobremse mittels Markierung aufgebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2011OFOF 10/13Verlegung des Straßenverkehrsschilds .Tempo 30 Zone.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Mai 2011OMOM 108Verlegung des Straßenverkehrsschilds „Tempo-30-Zone“Direktanregung
- 4. November 2011STST 1184Verlegung des Straßenverkehrsschilds "Tempo-30-Zone"Stellungnahme
- 27. April 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 610Verlegung des Straßenverkehrsschilds "Tempo-30-Zone"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab