Umgehung des Milieuschutzes?
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anfrage zur Umgehung des Milieuschutzes reagiert und erklärt, dass die Liegenschaft Friedberger Landstraße 112 im April 2020 verkauft wurde. Der Erwerber hat eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Ziele der Milieuschutzsatzung sichert, wodurch eine Ausübung des Vorkaufsrechts nicht rechtmäßig wäre.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die Liegenschaft Friedberger Landstraße 112 wurde im April 2020 veräußert. Der Kaufvertrag lag dem Magistrat zur Prüfung eines Vorkaufsrechts auf Grundlage der Milieuschutzsatzung vor. Zu den im Rahmen der Vorkaufsrechtsprüfung erhaltenen Daten kann der Magistrat aus Datenschutzgründen keine Angaben machen.
Zu 2.: Der Erwerber hat eine Vereinbarung zur Abwendung der Vorkaufsrechtsausübung unterzeichnet, in der er sich verpflichtet hat, die Ziele der Milieuschutzsatzung umzusetzen und die Immobilie nicht nach WEG in Teileigentum aufzuteilen. Mit Unterzeichnung dieser Abwendungsvereinbarung wäre die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht rechtmäßig, da das satzungsgemäße Ziel auf diese Art und Weise umgesetzt werden konnte. Aus diesem Grund war seitens des Magistrats eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung abzugeben.
Zu 3.: Die Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 BauGB dient dem Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen. Sie ist ein primär städtebauliches Ziel, dessen Einhaltung hinsichtlich des zentralen Inhalts, dem Verbot der Aufteilung in Eigentumswohnungen, durch die Bauaufsicht der Stadt Frankfurt am Main überwacht wird. Dies gilt neben den in der Satzung begründeten baulichen Beschränkungen insbesondere dem Verbot der Aufteilung in Teileigentum. Die Abwendungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem jeweiligen Erwerber, in dem sich dieser strafbewehrt verpflichtet, die Ziele der Satzung umzusetzen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Erwerber eine juristische Person oder eine Personengesellschaft ist. Eine Bekanntgabe an die einzelnen Mieterinnen und Mieter war aus den genannten Gründen bislang nicht vorgesehen. Zukünftig soll die Abwendungsvereinbarung um die Zustimmung des Erwerbers erweitert werden, die Mieter entsprechend zu informieren. Im Fall der Friedberger Landstraße 112 liegen dem Magistrat keine Anhaltspunkte vor, dass der Erwerber hier durch eine Umnutzung gegen die Satzungsziele und insbesondere die geschlossene Abwendungsvereinbarung verstoßen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juni 2020OFOF 917/3Umgehung des Milieuschutzes?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 27. August 2020OMOM 6432Umgehung des Milieuschutzes?Direktanregung
- 11. Januar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 5Umgehung des Milieuschutzes?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab