Ein Taubenhaus für den Bereich an der Galluswarte
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 592
Betreff: Ein Taubenhaus für den Bereich an der Galluswarte Für den Betrieb eines Taubenhauses sind mehrere Voraussetzungen erforderlich:
- Es muss ein geeigneter Standort gefunden werden. Der Standort darf nicht frei zugänglich sein und sollte möglichst erhöht liegen. Ideal ist z.B. ein Flachdach auf einem Gebäude.
- Es müssen die Kosten für den Bau des Taubenhauses durch Sponsoren erbracht werden. Die Kosten liegen je nach Größe, Ausstattung und Standort zwischen 6.000,- bis 10.000,- €.
- Der Betrieb des Taubenhauses durch organisierte Taubenfreunde muss mit dem Besitzer des Grundstückes/Gebäudes vertraglich geregelt werden. Die Standortfrage im Bereich an der Galluswarte ist nicht gelöst. Alle vom Ortsbeirat 1 genannten Standortvorschläge außerhalb der dortigen DB-Anlagen sind aus Sicht des Magistrats nicht für ein Taubenhaus geeignet. Die DB AG hat mitgeteilt, dass es in ihrem Zuständigkeitsbereich dort ebenfalls keine geeigneten Standorte gibt. Ob Sponsoren, in ausreichender finanzieller Höhe, für den Bau eines Taubenhauses zur Verfügung stehen, entzieht sich der Kenntnis des Magistrats. Als Betreiber käme nach bisherigem Kenntnisstand nur der Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. in Frage, der durch einen jährlichen Zuschuss finanziell von der Stadt Frankfurt am Main unterstützt wird. Diese Frage ist aber nachrangig, da kein geeigneter Standort zur Verfügung steht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2011OFOF 105/1Ein Taubenhaus für den Bereich an der GalluswarteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2011OAOA 99Ein Taubenhaus für den Bereich an der GalluswarteAnregung
- 27. April 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 592Ein Taubenhaus für den Bereich an der GalluswarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab