Linde an der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 599
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 587
Betreff: Linde an der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 599 Der Magistrat nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: Die Linde steht als Grenzbaum ungefähr hälftig auf einem Privatgrundstück und hälftig auf öffentlichem Gelände. Da der Baum nur von der öffentlichen Seite frei zugänglich ist, konnte er nicht umfassend begutachtet werden. Aufgrund der schlechten Standortverhältnisse weist der Baum Vitalitätsverluste auf. Aus diesem Grund wurde zunächst ein Revitalisierungsschnitt durchgeführt. Nun muss abgewartet werden wie der Baum auf diese Maßnahme reagiert, was erst im begrünten Zustand überprüft und nachvollzogen werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juli 2017OFOF 332/9Hochgewachsene Linde an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/ Verbindungsstraßenteil Am Weißen SteinOrtsbeiratsantrag · FDP
- 24. August 2017OMOM 2075Hochgewachsene Linde an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/ Verbindungsstraßenteil Am Weißen SteinDirektanregung
- 4. Dezember 2017STST 2361Hochgewachsene Linde an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Verbindungsstraßenteil Am Weißen SteinStellungnahme
- 15. November 2018OFOF 563/9Linde an der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 599Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2018VV 1095Linde an der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 599Anfrage
- 18. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 88 WochenSTST 587Linde an der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 599Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab