Durchführung einer Präsentationswoche für Nieder-Eschbacher Hobbykünstler in Nieder-Eschbach Kleinkunstfestival 2020
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 581
Betreff: Durchführung einer Präsentationswoche für Nieder-Eschbacher Hobbykünstler in Nieder-Eschbach Kleinkunstfestival 2020 Der Magistrat begrüßt es sehr, wenn Bürgerinnen und Bürger künstlerisch aktiv sind und ihre Kunst präsentieren wollen. Innerhalb des Kulturamtes Frankfurt am Main stehen jedoch leider keine personellen Ressourcen zur Verfügung, um bei der notwendigen Vorplanung, Marketing sowie Durchführung der Gesamtveranstaltung zu unterstützen. Hier müssten die Kleinkünstler in Eigeninitiative tätig werden. Der Magistrat, hier das zuständige Kulturamt, prüft gerne auf Basis entsprechender Antragsunterlagen für eine geplante Präsentationswoche in Nieder-Eschbach, ob dieses Vorhaben aus Projektfördermitteln der Stadtteilkulturarbeit unterstützt werden kann. Hierbei ist hinsichtlich der Größenordnung einer möglichen Förderung zu beachten, dass jährlich für diesen Bereich ein Förderbudget in Höhe von insgesamt 140.000 € für Projekte in allen 46 Stadtteilen im Kulturetat der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung steht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2019OFOF 186/15Durchführung einer Präsentationswoche für Nieder-Eschbacher Hobby-Künstler in NiederEschbach - Kleinkunstfestival 2020Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2019OMOM 4086Durchführung einer Präsentationswoche für Nieder-Eschbacher Hobbykünstler in NiederEschbach - Kleinkunstfestival 2020Direktanregung
- 8. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 581Durchführung einer Präsentationswoche für Nieder-Eschbacher Hobbykünstler in Nieder-Eschbach Kleinkunstfestival 2020Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab