Schwanheim: Hinweisschild mit Betriebszeiten der Fähre zwischen Schwanheim und Höchst
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 57
Betreff: Schwanheim: Hinweisschild mit Betriebszeiten der Fähre zwischen Schwanheim und Höchst Der Anregung kann entsprochen werden. Der Magistrat wird in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und dem Fährenbetreiber ein entsprechendes Schild bestellen und nach Auslieferung anbringen. Laut Auskunft der Fachverwaltung ist mündlich verabredet, dass die Beschilderung aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2015OFOF 1435/6Schwanheim: Hinweisschild mit Betriebszeiten der Fähre zwischen Schwanheim und HöchstOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. September 2015OMOM 4439Schwanheim: Hinweisschild mit Betriebszeiten der Fähre zwischen Schwanheim und HöchstDirektanregung
- 11. Januar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 57Schwanheim: Hinweisschild mit Betriebszeiten der Fähre zwischen Schwanheim und HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab