Spielplatz in der Parkstadt Unterliederbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 577
Betreff: Spielplatz in der Parkstadt Unterliederbach Vorläufige Stellungnahme: Als Erschließungsträger für das Baugebiet Parkstadt Unterliederbach ist die Konversions- Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) für den Bau der Infrastruktur einschließlich der Spielplätze zuständig. Bisher konnte noch keine Abstimmung zur Sachfrage mit der KEG erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Dezember 2014OFOF 1214/6Kleinkinderspielplatz in der Parkstadt UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Januar 2015OFOF 1237/6Spielplatz in der Parkstadt UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Januar 2015OMOM 3755Spielplatz in der Parkstadt UnterliederbachDirektanregung
- 13. April 2015Sie sind hierSTST 577Spielplatz in der Parkstadt UnterliederbachStellungnahme
- 6. Oktober 2015OMOM 4577Bolzplatz in Unterliederbach-WestDirektanregung
- 19. Oktober 2015STST 1519Spielplatz in der Parkstadt UnterliederbachStellungnahme
- 15. Januar 2016STST 151Bolzplatz in Unterliederbach-WestStellungnahme
- 23. Januar 2017OFOF 325/6Unterliederbach: Weitere Entwicklungen in der ParkstadtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2017VV 343Unterliederbach: Weitere Entwicklungen in der ParkstadtAnfrage
- 6. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 129 WochenSTST 1021Unterliederbach: Weitere Entwicklungen in der ParkstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab