Instandsetzung des schadhaften Bürgersteigbelags auf der Nordseite des Heinrich-Bingemer-Wegs
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 572
Betreff: Instandsetzung des schadhaften Bürgersteigbelags auf der Nordseite des Heinrich-Bingemer-Wegs Bereits für das Jahr 2008 war die grundhafte Erneuerung der Gehwege des Heinrich-Bingemer-Weges vorgesehen. In der Vorplanungsphase wurde dem Magistrat von mehreren Anwohnern mit einer Klage gedroht, falls diese Baumaßnahme stattfinden sollte, da man eine Beschädigung der anliegenden Häuser fürchtete. Die Anwohner forderten vehement die vorhergehende Erstellung von Gutachten und Schwingungsmessungen. Die anfallenden Kosten für diese Untersuchungen wurden vom Magistrat auf die Hälfte der Bausumme geschätzt. Da keine Einigung mit den Anwohnern gefunden werden konnte, wurde seitens des Magistrates von dieser Baumaßnahme abgesehen. Zum heutigen Zeitpunkt ist für die Durchführung der Baumaßnahme weiterhin nicht mit der vollen Zustimmung der Anwohner zu rechnen. Die Erstellung der geforderten Gutachten ist mit der aktuellen Haushaltslage unvereinbar. Aus vorgenannten Gründen kann der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen werden. Daher wird der Gehweg derzeit im Zuge laufender Unterhaltungsmaßnahmen in einem verkehrssicheren Zustand gehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2010OFOF 701/16Instandsetzung des schadhaften Bürgersteigbelags auf der Nordseite des Heinrich-Bingemer-WegsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2010OMOM 4801Instandsetzung des schadhaften Bürgersteigbelags auf der Nordseite des Heinrich-Bingemer-WegsDirektanregung
- 13. April 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 572Instandsetzung des schadhaften Bürgersteigbelags auf der Nordseite des Heinrich-Bingemer-WegsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab