Überwachungskameras für den Rödelheimer Bahnhof
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 568
Betreff: Überwachungskameras für den Rödelheimer Bahnhof Vorläufige Stellungnahme: Nach den Vereinbarungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes zur S-Bahn Station Frankfurt-Rödelheim, befinden sich die neue Unterführung sowie die Zugänge und die Vorplätze im Eigentum der Stadt Frankfurt. Für die Bahnsteige ist die Zuständigkeit der DB Station&Service gegeben. Die DB Station&Service teilte mit, dass sie positiv einem Abschluss einer Ordnungspartnerschaft für den gesamten Bereich des Bahnhofes gegenüberstehen. Bei einer Ordnungspartnerschaft streben die Kooperationspartner DB Station&Service, Gebietskörperschaft, Landespolizei und Bundespolizei in partnerschaftlicher Zusammenarbeit einen hohen Standard hinsichtlich der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit für den gesamten Bereich der S-Bahn Station Frankfurt-Rödelheim an. Der Magistrat hat diesbezüglich mit der Polizei des Landes Hessen Kontakt aufgenommen. Gesprächsergebnisse hierzu liegen derzeit noch nicht vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2013OFOF 247/7Überwachungskameras für den Rödelheimer BahnhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Januar 2013OMOM 1873Überwachungskameras für den Rödelheimer BahnhofDirektanregung
- 19. April 2013Sie sind hierSTST 568Überwachungskameras für den Rödelheimer BahnhofStellungnahme
- 8. November 2013Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1561Überwachungskameras für den Rödelheimer BahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab