Entfernung der "Schraffierung" im Bereich des Seitenstreifens unmittelbar vor der Japanischen Schule in Hausen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 566
Betreff:
Entfernung der "Schraffierung" im Bereich des Seitenstreifens unmittelbar vor der Japanischen Schule in Hausen
Der Ortsbeiratsanregung wird dahingehend entsprochen, dass die Grenzmarkierung (VZ 299 StVO) in der Parkbucht in Höhe der Japanischen Schule entfernt wird. Im Bereich der abgesenkten Bordsteine vor den Mülltonnen bleibt das VZ 299 StVO erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Februar 2009OFOF 503/7Entfernung der .Schraffierung. im Bereich des Seitenstreifens unmittelbar vor der Japanischen Schule in HausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. März 2009OMOM 3015Entfernung der „Schraffierung“ im Bereich des Seitenstreifens unmittelbar vor der Japanischen Schule in HausenDirektanregung
- 16. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 566Entfernung der "Schraffierung" im Bereich des Seitenstreifens unmittelbar vor der Japanischen Schule in HausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab