Umgestaltung Spielplatz Landgrafenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2009, ST 546
Betreff:
Umgestaltung Spielplatz Landgrafenstraße
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirates, zur Umgestaltung des Spielplatzes in der Landgrafenstraße.
zu 1.: Die Erstellung einer Kostenschätzung war kurzfristig nicht möglich, wird jedoch umgehend in Angriff genommen. Um die Kostenschätzung mit einer fundierten Gestaltungsplanung zu unterlegen, sind Gespräche mit den Betroffenen und dem Ortsbeirat vorab erforderlich. Es gibt hier verschiedene Optionen die zunächst, ggf. bei einem Ortstermin, zu klären wären. Das mit der Planung und Durchführung betraute Grünflächenamt wird daher kurzfristig auf den Ortsbeirat zukommen.
zu 2.: Im Sinne der Verkehrssicherung erforderliche Maßnahmen werden zeitnah umgesetzt. Sonstige Maßnahmen im Bereich des vorhandenen Spielplatzes sollten erst erfolgen, wenn ein abgestimmtes Gesamtkonzept vorliegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2009OFOF 349/2Umgestaltung Spielplatz LandgrafenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Februar 2009OMOM 2928Umgestaltung Spielplatz LandgrafenstraßeDirektanregung
- 17. April 2009Sie sind hierSTST 546Umgestaltung Spielplatz LandgrafenstraßeStellungnahme
- 18. September 2009STST 1403Umgestaltung Spielplatz LandgrafenstraßeStellungnahme
- 18. März 2010Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 414Umgestaltung Spielplatz LandgrafenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab