Grundstück Wingertstraße 31
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Genehmigung zum Abbruch der Gebäude auf dem Grundstück Wingertstraße 31 erteilt. Der Abbruch erfolgt derzeit, wobei die Arbeiten teilweise in Handarbeit ausgeführt werden müssen, was zu Verzögerungen führt. Eine Neubebauung mit drei Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage wurde ebenfalls genehmigt.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat erteilte mit Bescheid vom 20.12.2018 die Genehmigung zum Abbruch der sich auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude. Derzeit erfolgt der Abbruch der Grenzwand zur Liegenschaft Wingertstraße 27. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist es erforderlich, dass diese Arbeiten teilweise in Handarbeit ausgeführt werden. Dies bringt einen erheblichen zeitlichen Aufwand mit sich, wodurch möglicherweise der Eindruck entsteht, die Baustelle würde ruhen. Eine entsprechende Neubebauung der Liegenschaft wurde mit Bescheid vom 23.04.2019 genehmigt. Diese sieht die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 47 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 45 Stellplätzen vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2020OFOF 500/4Grundstück Wingertstraße 31Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. Oktober 2020OMOM 6799Grundstück Wingertstraße 31Direktanregung
- 26. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 537Grundstück Wingertstraße 31Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab