Ausweisung Tempo 30 in Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und Allessa Tor.Ost
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- Geänderte Platzierung der Verkehrsschilder in der Ankergasse10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 534
Betreff: Ausweisung Tempo 30 in Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und Allessa Tor Ost Aufgrund der Unfallsituation wird der Anregung dahingehend entsprochen, dass ab der Einmündung der Straße Am Gansbühel bis zur Kleestraße Tempo 30 angeordnet wird. Eine der Anregung vollumfängliche entsprechende Ausdehnung bis zu "Allessa Tor Ost" ist nach den straßenrechtlichen Vorgaben zur Anordnung von Tempo 30 aufgrund der vorliegenden Unfalldaten nicht zulässig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2014OFOF 286/11Ausweisung Tempo 30 in Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am GansbühelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. November 2014OMOM 3651Ausweisung Tempo 30 in Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und Allessa Tor OstDirektanregung
- 30. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 534Ausweisung Tempo 30 in Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und Allessa Tor.OstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab