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Unzugängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" (Endstation)

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 532

Betreff: Unzugängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" (Endstation)

Zu 1.: Für die Fahrgastinformation hat die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) derzeit zwei verschiedene Systeme im Einsatz. Aus der historischen Entwicklung wurden für den Bereich Straßenbahn/Bus sowie dem Bereich Stadtbahn zwei verschiedene Systeme mit unterschiedlichen Anzeigemethoden aufgebaut. Daher ist vorgesehen, die beiden Fahrgastinformationssysteme in der Außendarstellung zu vereinheitlichen. Dazu wurde bei der VGF ein Projekt Widerspruchsfreie Fahrgastinformation gestartet.

Zu 2.: Die vom Ortsbeirat angeführte Uhr auf dem in Fahrtrichtung Römerstadt gelegenen Bahnsteigende ist eine sogenannte Abfahrtsuhr für das Fahrpersonal, die hauptsächlich betrieblichen Zwecken dient. Die alten LCD-Anzeiger mussten aufgrund der Störanfälligkeit gegen LED-Anzeiger ausgetauscht werden. Damit die Statik des vorhandenen Anzeigemasts am Kopfende des Bahnsteigs ausreicht, wurde der neue LED-Anzeiger aus Gewichtsgründen ohne Uhr ausgeführt. Die VGF hat jedoch zugesagt, die Anzeiger wie folgt zu ergänzen: - 1 neuer Anzeiger, 4 zeilig, mit Uhr auf Gleis 2+3 - 1 neuer Anzeiger, 8 zeilig (mit Bus), und separater Uhr (Straße) - Abfahrtsuhr Gleis 4+5 (z.Zt. demontiert wegen Baumaßnahme)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Oktober 2017OFOF 356/9Unzulängliche Informationen an Straßen- und U-Bahn-Haltestelle „Ginnheim“ (Endstation)Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 9. November 2017OMOM 2405Unzulängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle „Ginnheim“ (Endstation)Direktanregung
  3. 5. März 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 532Unzugängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" (Endstation)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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