Rasen in der Sandplackenstraße unterbinden
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 528
Betreff: Rasen in der Sandplackenstraße unterbinden Der Magistrat konzediert, dass die Geschwindigkeit von Fahrzeugen durchaus unterschiedlich wahrgenommen werden kann. Nachdem jedoch die im Januar dieses Jahres durchgeführten zwei Geschwindigkeitsmessungen in der Sandplackenstraße jeweils eine Übertretungsquote von 0,0% ergeben haben, ist gegenwärtig kein Handlungsbedarf hinsichtlich der Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkung erkennbar. Der Magistrat wird gleichwohl durch weitere gelegentliche Geschwindigkeitsmessungen überprüfen, ob das gegenwärtige erfreuliche Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Bestand hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2014OFOF 466/7Rasen in der Sandplackenstraße unterbindenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Dezember 2014OMOM 3700Rasen in der Sandplackenstraße unterbindenDirektanregung
- 30. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 528Rasen in der Sandplackenstraße unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab