Lärmbelästigung im Allerheiligenviertel
Zusammenfassung
Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass die Lärmbelästigung im Allerheiligenviertel bekannt ist. Die Beratung und Abstimmung sind noch nicht abgeschlossen, und der Magistrat wird zu einem späteren Zeitpunkt berichten.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Situation im Allerheiligenviertel sind dem Magistrat, wie auch allen mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betrauten Institutionen, bekannt. Die Beratung und Abstimmung ist noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Oktober 2020OFOF 1434/1Lärmbelästigung im AllerheiligenviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Oktober 2020OMOM 6682Lärmbelästigung im AllerheiligenviertelDirektanregung
- 26. Februar 2021Sie sind hierSTST 527Lärmbelästigung im AllerheiligenviertelStellungnahme
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1716Lärmbelästigung im AllerheiligenviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab