Öffentliche Schwimmzeiten im ehemaligen Stadtbad Mitte müssen auch für Schulen nutzbar sein
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, die öffentlichen Schwimmzeiten im ehemaligen Stadtbad Mitte auch für Schulen nutzbar zu machen. Dies würde den Schulen ermöglichen, die Schwimmzeiten besser zu nutzen. Der Magistrat sieht jedoch keine Möglichkeit, da die vertraglichen Regelungen dies nicht zulassen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das ehemalige Stadtbad Mitte wurde nach der Schließung an die Hilton Hotelkette verkauft und ist seither kein öffentliches Schwimmbad mehr. Vertraglich wurde eine Regelung zur öffentlichen Nutzung vereinbart. Aktuell ist das Bad wochentags von 06:00 - 15:30 Uhr für die Öffentlichkeit zugänglich. Eine Möglichkeit die öffentlichen Zeiten für das Schulschwimmen zu nutzen besteht aktuell nicht.
Wir begrüßen die Anregung des Ortsbeirates, haben jedoch auf die vertragliche Gestaltung und die Belegung keinen Einfluss.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2023OFOF 595/3Öffentliche Schwimmzeiten im ehemaligen Stadtbad Mitte müssen auch für Schulen nutzbar seinOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Dezember 2023OMOM 4921Öffentliche Schwimmzeiten im ehemaligen Stadtbad Mitte müssen auch für Schulen nutzbar seinDirektanregung
- 8. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 526Öffentliche Schwimmzeiten im ehemaligen Stadtbad Mitte müssen auch für Schulen nutzbar seinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab