Wegweiser zur Klassikstadt
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 522
Betreff: Wegweiser zur Klassikstadt Nach den Richtlinien für die Wegweisende Beschilderung (RWB 2000), ist die Verwendung von privaten Zielen in der amtlichen Wegweisung grundsätzlich nicht zulässig. Dem Antrag kann deshalb nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2016OFOF 92/11Wegweiser zur KlassikstadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Dezember 2016OMOM 1042Wegweiser zur KlassikstadtDirektanregung
- 3. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 522Wegweiser zur KlassikstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab