Offenlegung von Verkehrsplanungen vor Baubeginn
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2011, ST 522
Betreff: Offenlegung von Verkehrsplanungen vor Baubeginn Grundsätzlich werden Umbaumaßnahmen von Haltestellen der VGF dem Ortsbeirat in der Planungsphase vorgestellt. Daran soll auch künftig festgehalten werden. Ein barrierefreier Ausbau der vom Ortsbeirat genannten Haltestelle wäre aufgrund der vorhandenen Bürgersteigflächen in anderer Weise – etwa mit einer Busbucht – jedoch nicht möglich gewesen. Zudem wurde davon ausgegangen, dass das Stillstehen des Individualverkehrs der Sicherheit der ein- und aussteigenden Fahrgäste dienlich ist, wenn der Bus im Haltestellenbereich nicht überholt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Dezember 2010OFOF 524/11Offenlegung von Verkehrsplanungen vor BaubeginnOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2011OMOM 4906Offenlegung von Verkehrsplanungen vor BaubeginnDirektanregung
- 6. April 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 522Offenlegung von Verkehrsplanungen vor BaubeginnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab