Vorplanung Raum Ostbahnhof
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2003, ST 517
Betreff:
Vorplanung Raum Ostbahnhof
Der Magistrat bewertet die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den bestehenden Haltestellen am Ostbahnhof und am Osthafenplatz als nicht zielführend:
Der Abstand zwischen den beiden genannten Haltestellen ist so gering, dass nach den Richtwerten des Nahverkehrsplanes hier keine weitere Haltestelle eingerichtet werden muss.
Weiterhin ist bei der Einrichtung einer Haltestelle zwischen den Interessen möglicher Ein- und Aussteiger und den Interessen der Nicht-Ein- und Aussteigenden (d.h. Fahrgäste, die "durchfahren") abzuwägen. Der - in dem Fall sehr geringe - Zeitgewinn von Ein- und Aussteigenden ist dem Zeitverlust der Nicht-Ein- und Aussteigenden gegenüber zu stellen. Derzeit ist davon auszugehen, dass eine solche Abwägung zu Ungunsten einer zusätzlichen Haltestelle ausgeht.
Darüber hinaus ist noch folgender Aspekt zu berücksichtigen:
Die Hanauer Landstraße ist zu fast allen Tageszeiten einer erheblichen Belastung ausgesetzt. Mit der bereits bestehenden Ferdinand-Happ-Straße bzw. deren in Planung befindlicher Verlängerung bis zur Hanauer Landstraße (in Höhe der Honsellstraße) wird eine Entlastungsstraße geschaffen, über die zumindest der Erschließungsverkehr abgewickelt werden kann. Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle wie vom Ortsbeirat gewünscht in Höhe des Fußgängerdurchgangs würde Fahrbeziehungen am Knoten Hanauer Landstraße / Honsellstraße / (verlängerte) Ferdinand-Happ-Straße verhindern, d.h. die Erreichbarkeit der Entlastungsstraße wäre nur noch eingeschränkt gegeben.
Solange nicht durch ein abgestimmtes Maßnahmenbündel unter Berücksichtigung der zukünftigen Lösungen im ÖV die Hanauer Landstraße entlastet ist, sollte von Maßnahmen, die eine Optimierung des Verkehrsflusses auf der Hanauer Landstraße und damit einer unbehinderten Fahrt der dort verkehrenden Straßenbahn im Weg stehen, abgesehen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2002BB 1230Vorplanung Raum OstbahnhofMagistratsbericht
- 18. November 2002OFOF 345/4Vorplanung Raum OstbahnhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Dezember 2002OAOA 1119Vorplanung Raum OstbahnhofAnregung
- 14. April 2003Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 517Vorplanung Raum OstbahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab