Freihalten des Kreuzungsbereichs Lindenring/Kurhessenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 515
Betreff: Freihalten des Kreuzungsbereichs Lindenring/Kurhessenstraße Um das ordnungswidrige Parken zu unterbinden, werden im Kreuzungsbereich Sperrflächen markiert, die verdeutlichen, in welchen Bereichen keine Fahrzeuge abgestellt werden dürfen. Die Maßnahme wird voraussichtlich im 3. Quartal 2019 ausgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2018OFOF 561/9Freihalten des Kreuzungsbereichs Lindenring/KurhessenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. November 2018OMOM 4059Freihalten des Kreuzungsbereichs Lindenring/KurhessenstraßeDirektanregung
- 4. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 515Freihalten des Kreuzungsbereichs Lindenring/KurhessenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab