Warnhinweis im Kreuzungsbereich ergänzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 510
Betreff: Warnhinweis im Kreuzungsbereich ergänzen In der Habsburgerallee stehen bereits beidseitig die Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Kinder) in Verbindung mit VZ 274-53 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30) in Höhe der in der Anregung genannten signalisierten Fußgängerquerung. Damit die Verkehrszeichen für den Rechtsabbieger aus der Brüder-Grimm-Straße in die Habsburgerallee besser erkennbar sind, wird die Ausrichtung einer der beiden Tafeln in Richtung Brüder-Grimm-Straße angepasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 2015OFOF 540/4Warnlicht an Fußgängerampel ergänzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. Januar 2016OMOM 4868Warnhinweis im Kreuzungsbereich ergänzenDirektanregung
- 18. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 510Warnhinweis im Kreuzungsbereich ergänzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab