.Elterntaxis. zu Schulen in der Nordweststadt
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 509
Betreff: "Elterntaxis" zu Schulen in der Nordweststadt Die verschiedenen Probleme, die "Elterntaxen" mit sich bringen, sind dem Magistrat durchaus bekannt und mehrmals jährlich Thema dem entgegenwirkender verschiedenster Aktionen. Vor dem Hintergrund, dass diese Problematik an nahezu allen Schulen und Kitas im Stadtgebiet besteht, sind regelmäßige Kontrollen zu den Bring- und Holzeiten vor Schulen und Kitas nicht leistbar. Der Magistrat wird jedoch mit der Schulleitung und der Elternvertretung der Ernst-Reuter-Schule Kontakt aufnehmen um die aus den Elterntaxis resultierende Problematik zu besprechen. An der Europäischen Schule fanden am 09.02. und am 11.02.2015 jeweils zu den Bring- und Holzeiten an der Europäischen Schule Sonderkontrollen statt. An den Ein-/Ausfahrten zum Schulgelände der Europäischen Schule regelten die Bediensteten die An- und Abfahrt dahingehend, dass Gefährdungen für kreuzende zu Fuß Gehende und Radfahrende unterblieben. Weiterhin wurden im Bereich des Schulweges der Erich-Kästner-Schule (dieser verläuft an der Europäischen Schule entlang und gegenüber dieser) sieben Verwarnungen ausgestellt und zwei Abschleppmaßnahmen eingeleitet. Mit der Schulleitung und der Elternvertretung der Europäischen Schule wurden bereits Gespräche geführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2015OFOF 548/8.Elterntaxis. zu den weiterführenden Schulen in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Januar 2015OMOM 3817„Elterntaxis“ zu Schulen in der NordweststadtDirektanregung
- 30. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 509.Elterntaxis. zu Schulen in der NordweststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab