Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg, Ecke Sonnentaustraße; hier: langfristige Planung
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 506
Betreff:
Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg, Ecke Sonnentaustraße; hier: langfristige Planung
Der Magistrat wird zur Geschwindigkeitsdämpfung im Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße verkehrsberuhigende Elemente nachrüsten.
Der Fußgängerüberweg im Berkersheimer Weg in Höhe der Einmündung Sonnentaustraße wird mit Hilfe von "Sinussteinen“ aufgepflastert und die Furt auf 4,0 m verbreitert. Die Beschilderung und Erkennbarkeit des Überweges ist ausreichend, hierzu Bedarf es keiner Änderung.
Der Einmündungsbereich der Sonnentaustraße wird so umgestaltet, dass nur noch mit einer deutlich reduzierteren Geschwindigkeit in den Berkersheimer Weg eingebogen werden kann.
Darüber hinaus wird an der Lichtsignalanlage Homburger Landstraße / Berkersheimer Weg das Peitschensignal so verändert (eingedreht), dass es aus Richtung Berkersheimer Weg erst kurz vor der Kreuzung zu erkennen ist. Damit soll der Beschleunigungseffekt, den das Grün-Signal auslöst, bei Verkehrsteilnehmern die auf die Kreuzung zufahren, verhindert werden.
Der Magistrat wird die o. g. Maßnahme im 2. Halbjahr 2009 umzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2009OFOF 697/10Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg, Ecke Sonnentaustraße; hier: langfristige PlanungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Februar 2009OMOM 2954Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg, Ecke Sonnentaustraße; hier: langfristige PlanungDirektanregung
- 6. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 506Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg, Ecke Sonnentaustraße; hier: langfristige PlanungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab